License (English)
In no event shall the Author Norbert Pieper or any one else who has been involved in the creation, production, or delivery of the SOFTWARE be liable for any special, incidental, indirect, or consequential damages whatsoever (including, without limitation, damages for loss of businessprofits, business interruption, loss of business information, or any other pecuniary loss) arising out of the use of or inability to use the SOFTWARE, even if the Author has been advised of the possibility of such damages.
The SOFTWARE is provided "as is" and without warranty of any kind, either express or implied, including, without limitation, the implied warranties of fitness for a particular purpose. The entire risk arising out of the use of orinability to use the SOFTWARE remains with the user.
The self-extracting executable installation file of the SOFTWARE may not be copied or distributed by any media. Prior consent from the Author is necessary.
This is the unregistered and trial version of the SOFTWARE. It is fully functional and its features have not been crippled. You are hereby licensed to freely use it and evaluate it for x days after which period you are legally required to register if you want to continue using this SOFTWARE, or to remove it from your computer. Registration of this version shall entitle you to free upgrades to future releases of the SOFTWARE (the upgrades will be made available for download at related Web site).
A single user license entitles you to use the SOFTWARE on maximum 3 computers. If you want to use the SOFTWARE on more than one computer, you must install the SOFTWARE on each Computer and send to the Author the individual registration number of the Software. According Unlock Code will be emailed to you.
By installing and using the SOFTWARE you are agreeing to the above terms.
Lizenzbedingungen (German)
LIZENZBEDINGUNGEN für die "MRP40 Morse Decoder" Software, hergestellt durch Norbert Pieper Copyright ©2024
Lizenzvereinbarung für Endanwender
Diese schriftliche Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als Lizenz
bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen für Endanwender, die
den Gebrauch der begleitenden Software, Datenträger oder sonstigen
Unterlagen, nachfolgend als Software bezeichnet, regeln. Lesen Sie
bitte die Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Sind Sie mit der
Lizenzvereinbarung nicht einverstanden müssen Sie die Software umgehend
deinstallieren. Es wird darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in
allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet.
Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und
Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software.
1. Nutzungsrechte und Einschränkungen
Die Autoren der Software bzw. deren Rechtsnachfolger, nachfolgend
Lizenzgeber genannt, gewähren Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes,
nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software zu benutzen.
Das Kopieren und Weitergeben der Software ist nicht erlaubt. Das
Kopieren und Weitergeben des Registrierungsschlüssels als auch das
Kopieren und Weitergeben registrierter Versionen ist nicht
erlaubt.
2. Copyright
Der Erwerb der Software ermächtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der
Software auf einem Computer. In Netzwerken gilt jeder Arbeitsplatz als
ein Computer. Jede Weitergabe an Dritte oder Verwendung des
Registrierungs- schlüssels auf mehr als einem Computer ist nicht
gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Wird die Software in einem
Netzwerk installiert, so darf sie genutzt werden, wenn eine der Anzahl
der Arbeitsplätze, von denen die Software genutzt werden kann,
entsprechende Zahl von Lizenzen für die Software erworben wurde. Die
Rechte an der Software liegen ausschließlich bei dem Lizenzgeber. Der
Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die Gültigkeit und
ausschließliche Nutzung des erworbenen Registrierungsschlüssels durch
den Lizenzgeber online überprüft wird.
Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum des
Lizenzgebers. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert,
disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig
verändert werden. Das Programm oder Teile davon dürfen nicht an Dritte
vermietet, verkauft, weiterlizensiert oder sonst in irgendeiner Form
ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers weitervermarktet
werden.
3. Beendigung der Nutzungslizenz
Die Lizenz erlischt automatisch, wenn Sie den hier beschriebenen
Lizenzbestimmungen nicht zustimmen oder gegen die Lizenzbestimmungen
verstoßen. Die Lizenz erlischt auch dann automatisch, wenn der
angeforderte Kaufpreis, unabhängig von den die Nichteinlösung oder den
Widerspruch auslösenden Gründen, nicht entrichtet oder rückgefordert
wird. Bei Beendigung sind Sie verpflichtet, alle Kopien der Software
und des Registrierungsschlüssels zu löschen bzw. vernichten. Der
Endanwender haftet für jeden Schaden, der dem Lizenzgeber durch die
Verletzung dieser Lizenzbestimmungen entsteht. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des Kaufpreises ensteht in keinem Falle.
4.Eingetragene Warenzeichen / Firmenzeichen
Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation.
Netscape ist ein eingetragenes Warenzeichen der Netscape Communications
Corporation. Alle weiteren eingetragenen Waren- und
Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber.
5. Haftungsausschluß
Der Lizenzgeber ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den
Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software
verursacht werden. in keinem Fall ist wenn der Lizenzgeber für
entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder für
direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige oder
einschließende Schadensersatzansprüche verantwortlich, die durch den
Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs der Software verursacht
wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung,
selbst wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit solcher Schädigungen
benachrichtigt worden ist.
6. Haftungsbegrenzung
Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko.
Insbesondere der unbeaufsichtigte Dauerbetrieb von Computern stellt ein
erhöhtes Brand- bzw. Feuer Risiko dar. Der Lizenznehmer ist
verantwortlich für die Verwendung dauerbetrieb geeigneter
Computer und Peripheriegeräte. Der Lizenzgeber haftet maximal bis zur
Höhe der gezahlten Lizenzgebühr für mögliche Schäden, selbst wenn der
Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schädigungen informiert worden
ist. Diese Beschränkung gilt auch für Ansprüche von Dritten.
7. Verzicht auf jegliche Garantie
Die Software wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung zur
Verfügung gestellt. Alle ausgesprochenen oder implizierten
Darstellungen und Garantien, einschließlich aller möglichen
implizierten Garantien des Handels bezüglich der Eignung zu einem
bestimmten Zweck oder Rechtsverletzungen, werden hiermit
ausgeschlossen.
8. Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential
Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht entworfen,
hergestellt oder dafür vorgesehen, sie zum Gebrauch in
sicherheitskritischen Umgebungen einzusetzen, wie sie etwa für
ausfallsichere Systeme erforderlich sind, wie sie zur Kontrolle von
Kernkraftwerken, zur Flugnavigation oder in Kommunikations- systemen
des Luftverkehrs, medizinischen Geräten, oder Waffensystemen zum
Einsatz kommen, in denen der Ausfall der Software direkt zum Tode,
Körperverletzungen, oder anderen ernsthaften Schädigungen der Umwelt
("Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential") führen könnte. Der
Lizenzgeber schließt jegliche Art einer ausdrücklichen oder
implizierten Garantie zur Eignung von Aktivitäten mit hohem
Gefahrenpotential aus.
9. Eingeschränkte Unterstützung und Fehlerbehebung
Wenn Sie die Software benutzen ohne sich beim Lizenzgeber zu
registrieren, besitzen Sie keinen Anspruch auf Support und es besteht
kein Anspruch auf Fehlerbehebung.
10. Abweichende Lizenzvereinbarungen
Sollte das Exemplar der Software, das Sie erhalten haben, mit einer
Lizenz- vereinbarung in gedruckter oder in anderer Form ausgeliefert
worden sein, deren Bedingungen von dieser Vereinbarung abweichen, so
regelt die Lizenz- vereinbarung in gedruckter oder anderer Form die
Nutzung der Software.
11. Anwendbares Recht
Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht
anwendbar. Der Gerichtsstand entspricht dem Unternehmens-Sitz des
Lizenzgebers. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts oder eines
anderen Gerichtsstandes ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Punke dieser Lizenzvereinbarung ungültig werden, so
gelten die Rechtsbestimmungen, die dem Sinn der ungültig gewordenen
Punkte am nächsten kommen. Die Rechtswirksamkeit der restlichen
Vereinbarungen bleibt davon unberührt.