License (English)

In no event shall the Author Norbert Pieper or any one else who has been involved in the creation, production, or delivery of the SOFTWARE be liable for any special, incidental, indirect, or consequential damages whatsoever (including, without limitation, damages for loss of businessprofits, business interruption, loss of business information, or any other pecuniary loss) arising out of the use of or inability to use the SOFTWARE, even if the Author has been advised of the possibility of such damages.

The SOFTWARE is provided "as is" and without warranty of any kind, either express or implied, including, without limitation, the implied warranties of fitness for a particular purpose. The entire risk arising out of the use of orinability to use the SOFTWARE remains with the user.

The self-extracting executable installation file of the SOFTWARE may not be copied or distributed by any media. Prior consent from the Author is necessary.

This is the unregistered and trial version of the SOFTWARE. It is fully functional and its features have not been crippled. You are hereby licensed to freely use it and evaluate it for x days after which period you are legally required to register if you want to continue using this SOFTWARE, or to remove it from your computer. Registration of this version shall entitle you to free upgrades to future releases of the SOFTWARE (the upgrades will be made available for download at related Web site).

A single user license entitles you to use the SOFTWARE on maximum 3 computers. If you want to use the SOFTWARE on more than one computer, you must install the SOFTWARE on each Computer and send to the Author the individual registration number of the Software. According Unlock Code will be emailed to you.

By installing and using the SOFTWARE you are agreeing to the above terms.




Lizenzbedingungen (German)

LIZENZBEDINGUNGEN für die "MRP40 Morse Decoder" Software, hergestellt durch Norbert Pieper Copyright ©2024

Lizenzvereinbarung für Endanwender

Diese schriftliche Software-Lizenzvereinbarung, nachfolgend als Lizenz bezeichnet, enthält alle Rechte und Beschränkungen für Endanwender, die den Gebrauch der begleitenden Software, Datenträger oder sonstigen Unterlagen, nachfolgend als Software bezeichnet, regeln. Lesen Sie bitte die Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. Sind Sie mit der Lizenzvereinbarung nicht einverstanden müssen Sie die Software umgehend deinstallieren. Es wird darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software. 

1. Nutzungsrechte und Einschränkungen
Die Autoren der Software bzw. deren Rechtsnachfolger, nachfolgend Lizenzgeber genannt, gewähren Ihnen ein zeitlich nicht begrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht, die Software zu benutzen. 

Das Kopieren und Weitergeben der Software ist nicht erlaubt. Das Kopieren und Weitergeben des Registrierungsschlüssels als auch das Kopieren und Weitergeben registrierter Versionen ist nicht erlaubt. 

2.    Copyright
Der Erwerb der Software ermächtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Software auf einem Computer. In Netzwerken gilt jeder Arbeitsplatz als ein Computer. Jede Weitergabe an Dritte oder Verwendung des Registrierungs- schlüssels auf mehr als einem Computer ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Wird die Software in einem Netzwerk installiert, so darf sie genutzt werden, wenn eine der Anzahl der Arbeitsplätze, von denen die Software genutzt werden kann, entsprechende Zahl von Lizenzen für die Software erworben wurde. Die Rechte an der Software liegen ausschließlich bei dem Lizenzgeber. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die Gültigkeit und ausschließliche Nutzung des erworbenen Registrierungsschlüssels durch den Lizenzgeber online überprüft wird. 

Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum des Lizenzgebers. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig verändert werden. Das Programm oder Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizensiert oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche Genehmigung des Lizenzgebers weitervermarktet werden. 

3.    Beendigung der Nutzungslizenz
 Die Lizenz erlischt automatisch, wenn Sie den hier beschriebenen Lizenzbestimmungen nicht zustimmen oder gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen. Die Lizenz erlischt auch dann automatisch, wenn der angeforderte Kaufpreis, unabhängig von den die Nichteinlösung oder den Widerspruch auslösenden Gründen, nicht entrichtet oder rückgefordert wird. Bei Beendigung sind Sie verpflichtet, alle Kopien der Software und des Registrierungsschlüssels zu löschen bzw. vernichten. Der Endanwender haftet für jeden Schaden, der dem Lizenzgeber durch die Verletzung dieser Lizenzbestimmungen entsteht. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises ensteht in keinem Falle. 

4.Eingetragene Warenzeichen / Firmenzeichen
Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Netscape ist ein eingetragenes Warenzeichen der Netscape Communications Corporation. Alle weiteren eingetragenen Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. 

5.    Haftungsausschluß
Der Lizenzgeber ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden. in keinem Fall ist wenn der Lizenzgeber für entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle, logisch folgende, beiläufige oder einschließende Schadensersatzansprüche verantwortlich, die durch den Gebrauch oder die Unmöglichkeit des Gebrauchs der Software verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung, selbst wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden ist. 

6.    Haftungsbegrenzung
Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Insbesondere der unbeaufsichtigte Dauerbetrieb von Computern stellt ein erhöhtes Brand- bzw. Feuer Risiko dar. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Verwendung  dauerbetrieb geeigneter Computer und Peripheriegeräte. Der Lizenzgeber haftet maximal bis zur Höhe der gezahlten Lizenzgebühr für mögliche Schäden, selbst wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schädigungen informiert worden ist. Diese Beschränkung gilt auch für Ansprüche von Dritten. 

7.    Verzicht auf jegliche Garantie
Die Software wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Alle ausgesprochenen oder implizierten Darstellungen und Garantien, einschließlich aller möglichen implizierten Garantien des Handels bezüglich der Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Rechtsverletzungen, werden hiermit ausgeschlossen. 

8. Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential
Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht entworfen, hergestellt oder dafür vorgesehen, sie zum Gebrauch in sicherheitskritischen Umgebungen einzusetzen, wie sie etwa für ausfallsichere Systeme erforderlich sind, wie sie zur Kontrolle von Kernkraftwerken, zur Flugnavigation oder in Kommunikations- systemen des Luftverkehrs, medizinischen Geräten, oder Waffensystemen zum Einsatz kommen, in denen der Ausfall der Software direkt zum Tode, Körperverletzungen, oder anderen ernsthaften Schädigungen der Umwelt ("Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential") führen könnte. Der Lizenzgeber schließt jegliche Art einer ausdrücklichen oder implizierten Garantie zur Eignung von Aktivitäten mit hohem Gefahrenpotential aus. 

9. Eingeschränkte Unterstützung und Fehlerbehebung
Wenn Sie die Software benutzen ohne sich beim Lizenzgeber zu registrieren, besitzen Sie keinen Anspruch auf Support und es besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung. 

10.    Abweichende Lizenzvereinbarungen
Sollte das Exemplar der Software, das Sie erhalten haben, mit einer Lizenz- vereinbarung in gedruckter oder in anderer Form ausgeliefert worden sein, deren Bedingungen von dieser Vereinbarung abweichen, so regelt die Lizenz- vereinbarung in gedruckter oder anderer Form die Nutzung der Software. 

11.    Anwendbares Recht
Auf diese Lizenzvereinbarung ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand entspricht dem Unternehmens-Sitz des Lizenzgebers. Die Wahl eines anderen nationalen Rechts oder eines anderen Gerichtsstandes ist ausgeschlossen. 

12.    Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Punke dieser Lizenzvereinbarung ungültig werden, so gelten die Rechtsbestimmungen, die dem Sinn der ungültig gewordenen Punkte am nächsten kommen. Die Rechtswirksamkeit der restlichen Vereinbarungen bleibt davon unberührt.